Tarifrunde Leiharbeit 2025
Tarifabschluss: Ordentliches Plus in der Leiharbeit

Die Entgelte in der Leiharbeit steigen bis April 2027 in drei Schritten. Das ist das Ergebnis der Tarifrunde Leiharbeit 2025. Die DGB-Gewerkschaften konnten damit neben einer Reallohnsicherung auch die Forderung nach einem Abstand zum allgemeinen Mindestlohn durchsetzen.

5. August 20255. 8. 2025 |
Aktualisiert am 15. September 202515. 9. 2025


In der Tarifrunde Leiharbeit 2025 gibt es ein Verhandlungsergebnis. Die IG Metall konnte mit den anderen DGB-Gewerkschaften in der zweiten Verhandlung am vergangenen Freitag ein ordentliches Lohnplus für die Leihbeschäftigten erreichen. Konkret erhöhen sich die Entgelte zum 1. Januar 2026 um 2,99 Prozent, zum 1. September 2026 um 2,5 Prozent und zum 1. April 2027 dann um weitere 3,5 Prozent. Der Stundenlohn in der Entgeltgruppe 1 (EG1) steigt damit von aktuell 14,53 Euro auf 14,96 Euro zum 1. Januar 2026, auf 15,33 Euro zum 1. September 2026 und dann erneut, auf 15,87 Euro zum 1. April 2027. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2027.

„Es waren sehr zähe und teilweise auch sehr kontroverse Verhandlungen“, berichtete Dirk Schumann, einer der IG Metall-Vertreter in der DGB-Verhandlungskommission. „Wir konnten den Arbeitgebern aber deutlich machen, dass ein Abschluss mit Reallohnverlusten keine Option für die Beschäftigten sein kann. Das erzielte Ergebnis sorgt in drei Stufen für eine ordentliche Erhöhung und die unterste Entgeltgruppe steigt im Jahresverlauf deutlich über die Marke von 15 Euro.“

Die Leiharbeitsbranche befindet sich – wie viele ander Einsatzbranchen – in der Krise. Seit dem Höchststand von einer Million Leihbeschäftigten im November 2017 hat sich deren Zahl um fast 40 Prozent verringert. Umsatz und Auftragsbestand haben stark abgenommen, die Zahl der Insolvenzen ist im Verhältnis höher als in anderen Bereichen. Auf dieser Basis wollten die Arbeitgeber des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP) zunächst nur einen Inflationsausgleich bezahlen, verknüpft mit weiteren Forderungen. Die DGB-Gewerkschaften lehnten dies entschieden ab, die Leiharbeit dürfe nicht in die alten Zeiten einer Niedrigstlohnbranche zurückfallen. Sie machten deutlich, dass es einen angemessenen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn braucht.

Für die Tarifverträge der Leiharbeit verhandelt die IG Metall nicht allein, sondern mit allen DGB-Gewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft. Ihr gegenüber steht der Gesamtverband der Perso­naldienstleister (GVP). Die DGB-Tarifgemeinschaft hatte 7,5 Prozent mehr Geld in allen Entgeltgruppen bei einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Dabei sollte wie bisher ein deutlicher Abstand der untersten Entgeltgruppe 1 zum allgemeinen Mindestlohn eingehalten werden.

 

Höhere Sonderzahlungen und höherer Mitgliedervorteil

Durch den Tarifab­schluss erhöhen sich nicht nur die Entgelte, sondern auch die Sonderzahlungen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sowie der Mitgliedervor­teil Leiharbeit. Grund dafür ist die bereits durchgesetzte Tarifdynamik. Das heißt, bei einer Tariferhöhung um X Prozent gibt es dann auch X Prozent mehr bei den Sonder- und Extrazahlungen.

 

Verbesserungen bei den Branchenzuschlägen gefordert

Noch offen sind die Verhandlungen bei den Branchenzuschlägen. Die IG Metall will hier Verbesserungen erreichen. Die Branchenzuschläge sorgen dafür, dass Leihbeschäftigte mit einem Einsatz in bestimmten Branchen einen Zuschlag auf ihr Entgelt erhalten. Tarifverträge zu Branchenzuschlägen gelten in der Metall- und Elektroindustrie, der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie und der Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Bran­chenzuschlagstarifverträge laufen zum 30. September 2025 aus. Die nächste Verhandlung findet Anfang Oktober statt.

 

Neue Tarifverträge in der Leiharbeit

Gewerkschaften und GVP haben im Mai dieses Jahres schon einen neuen Man­tel- und einen neuen Entgeltrahmenta­rifvertrag abgeschlossen, im Nachgang des Zusammenschlusses der beiden Leiharbeitgeberverbände iGZ und BAP zum GVP. Die neuen Tarifverträge vereinheitlichen die Regelungen der bisher noch geltenden iGZ- und BAP-Tarifverträge. Sie treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Schon zum 1. August 2025 gibt es eine neue Regel zur Textform des Arbeitsvertrags. Alle Informationen und wichtigen Änderungen haben wir hier für dich zusammengestellt.

 

Mach mit – unterstütze die IG Metall

Auch für Beschäftigte in Leiharbeit ist es unabdingbar, dass ihre Entgelte regelmäßig steigen. Doch eine Tariferhöhung bekommt man nicht geschenkt. Regelmäßig stellen sich die Arbeitgeber quer, regelmäßig verweigern sie Lohnerhöhungen oder wollen diese möglichst geringhalten. Wir können unsere berechtigten Forderungen dennoch durchsetzen – wenn wir es gemeinsam angehen. Du bist noch nicht dabei? Dann ändere das hier.