Metall- und Elektroindustrie
Entgelttabelle und Azubi-Vergütungen

Hier veröffentlichen wir die aktuelle Entgelttabelle und die Vergütungen für Auszubildende in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie.

12. November 202412. 11. 2024


Die nachfolgenden Daten gelten ab April 2025 im Tarifbezirk Bayern. Daten anderer Bezirke finden Sie in der » Tarifinfo der IG Metall    (alle Angaben ohne Gewähr).

Entgelttabelle Metall & Elektro

Entgeltgruppe ab 1.4.2025 +2,0 %  
EG 01   2.659 €  
  Stufe A Stufe B Stufe C
EG 02 2.711 € 2.756 €  
EG 03 2.847 € 2.935 €  
EG 04 3.023 € 3.111 € 3.309 €
EG 05 3.392 € 3.475 €  
EG 06 3.602 € 3.727 €  
EG 07 3.884 € 4.042 €  
EG 08 4.213 € 4.389 €  
EG 09 4.614 € 4.841 €  
EG 10 5.103 € 5.362 €  
EG 11 5.643 € 5.920 €  
EG 12 6.186 € 6.450 €  

Die oben genannten Zahlen sind das Grundentgelt in den Betrieben mit ERA. Dazu kommt eine Leistungszulage von bis zu 28 Prozent. Im Durchschnitt der Arbeitnehmer eines Betriebes muss ein leistungsabhängiges Entgelt von 14 % erreicht werden können.

 

Entgeltgruppe ab 1.4.2026 +3,1 %  
EG 01   2.741 €  
  Stufe A Stufe B Stufe C
EG 02 2.795 € 2.841 €  
EG 03 2.935 € 3.026 €  
EG 04 3.117 € 3.207 € 3.412 €
EG 05 3.497 € 3.583 €  
EG 06 3.714 € 3.843 €  
EG 07 4.004 € 4.167 €  
EG 08 4.344 € 4.525 €  
EG 09 4.757 € 4.991 €  
EG 10 5.261 € 5.528 €  
EG 11 5.818 € 6.104 €  
EG 12 6.378 € 6.650 €  

Die oben genannten Zahlen sind das Grundentgelt in den Betrieben mit ERA. Dazu kommt eine Leistungszulage von bis zu 28 Prozent. Im Durchschnitt der Arbeitnehmer eines Betriebes muss ein leistungsabhängiges Entgelt von 14 % erreicht werden können.

 

Ausbildungsvergütungen Metall & Elektro

ab 1.1.2025 +140 Euro
1. Ausbildungsjahr 1.264 €
2. Ausbildungsjahr 1.324 €
3. Ausbildungsjahr 1.401 €
4. Ausbildungsjahr 1.452 €

 

ab 1.4.2026 +3,1%
1. Ausbildungsjahr 1.303 €
2. Ausbildungsjahr 1.365 €
3. Ausbildungsjahr 1.444 €
4. Ausbildungsjahr 1.497 €

 

Weitere tarifliche Geldleistungen

Urlaub und Urlaubsgeld

MetallerInnen haben Anspruch auf 6 Wochen bezahlten Urlaub und zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent je Urlaubstag (des jeweiligen Durchschnittsverdienstes). Das entspricht rund 70 Prozent eines Monatseinkommens.

13. Monatseinkommen (Weihnachtsgeld)

Die Höhe des 13. Monatseinkommens (umgangssprachlich: Weihnachtsgeld) richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit:

  •   6 Monate » 25% eines Monatsverdienstes
  • 12 Monate » 35% eines Monatsverdienstes
  • 24 Monate » 45% eines Monatsverdienstes
  • 36 Monate » 55% eines Monatsverdienstes

Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A)

Das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A) ist eine dauerhafte jährliche Sonderzahlung in Höhe von 27,5 % des Monatsentgelts. Es wird im Juli ausgezahlt. Einige Beschäftigtengruppen können zwischen der Auszahlung des T-ZUG A und acht zusätzlichen freien Tagen wählen (zwei Tage davon muss der Arbeitgeber zusätzlich zum Gegenwert des T-ZUG A in Tagen gewähren): Schichtbeschäftigte, Eltern mit Kindern (bis 12 Jahre) und pflegende Angehörige (zweimal pro Kind bzw. zu Pflegendem). Ab 2025 können erstmals auch Teilzeitbeschäftigte mit diesen Voraussetzungen den T-ZUG A in Zeit wandeln. Auch neu: Eltern mit Kindern (bis 12 Jahre) und pflegende Angehörige können zusätzlich drei weitere Male den T-ZUG A gegen sechs zusätzliche freie Tage tauschen.

Tariflicher Zusatzbetrag (T-ZUG B)

Der tarifliche Zusatzbetrag (T-ZUG B) ist eine dauerhafte jährliche Sonderzahlung. Er beträgt im Jahr 2025 noch 18,5 % des Eckentgelts und wird ab sofort im Februar ausgezahlt. Das sind in Bayern 630 Euro. Ab 2026 beträgt der T-ZUG B 26,5 % des Eckentgelts. Das sind in Bayern derzeit rund 920 Euro.

Transformationsgeld (T-Geld)

Das Transformationsgeld (T-Geld) ist eine dauerhafte jährliche Sonderzahlung. Es beträgt 18,4 % vom Monatsentgelt und wird ab sofort im Juli ausgezahlt. Liegt die Nettoumsatzrendite unter 2,3 %, kann der Arbeitgeber die Zahlung aussetzen.