Tarifrunde Leiharbeit 2022/2023
Mehr Geld für Leihbeschäftigte

Die Monatsentgelte für Leihbeschäftigte der oberen Entgeltgruppen 3 bis 9 steigen deutlich.

16. Januar 202316. 1. 2023


Auch für Beschäftigte der Leiharbeitsbranche der oberen Entgeltgruppen gibt es deutlich mehr Geld. Die Monatsentgelte für Leihbeschäftigte der Entgeltgruppen 3 bis 9 steigen ab April 2023 um 6 Prozent (EG 9) bis 9,25 Prozent (EG 3 und 4). Ab Januar 2024 steigen die Entgelte dann um weitere 3 Prozent (EG 6 bis 9) bis 3,5 Prozent (EG 3 bis 5). Diesen Tarifabschluss haben die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften in der dritten Verhandlungsrunde mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ erzielt. Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 15 Monaten und kann erstmals zum 31. März 2024 gekündigt werden.

Die Monatsentgelte der unteren Entgeltgruppen 1 bis 2b waren bereits anlässlich der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im Oktober 2022 um 5,98 Prozent (EG 2b) bis 14,25 Prozent (EG 1) erhöht worden. Das hatte die DGB-Tarifgemeinschaft bereits im Juni letzten Jahres ausgehandelt. April 2023 wird es nun für alle Entgeltgruppen eine Tariferhöhung geben. Insgesamt konnte die IG Metall in der Tarifbewegung 2022/23 erreichen, dass die Entgelte in mehreren Stufen bis Januar kommenden Jahres um 9,18 Prozent (EG 9) bis 24,08 Prozent (EG 1) steigen.

Es waren harte Verhandlungen und die Einigung bedurfte mehrerer Runden. „Unsere Forderung war klar: Angesichts der steigenden Preise für Energie, Lebensmittel und Wohnen brauchen die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche spürbar mehr Geld im Portemonnaie. Die jetzt beschlossenen Erhöhungen in der Entgelttabelle sind eine echte Verbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche“, betont DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer Stefan Körzell.

Das Verhandlungsergebnis hat eine Erklärungsfrist bis zum 22. Februar 2023 und wird dann erst rechtswirksam. Jetzt wird das Verhandlungsergebnis mit den Mitgliedern und in der zuständigen Tarifkommission der IG Metall  diskutiert.

Beschäftigte aus Bayern machten lautstark Druck

Beschäftigte der Leiharbeitsbranche aus ganz Deutschland kämpften für eine deutliche Erhöhung der Entgelte – mit Erfolg. Zur 2. Verhandlungsrunde in Berlin waren im Dezember Hunderte nach Berlin gereist, um dort ihrer Forderung nach einer fairen Bezahlung lautstark Nachdruck zu verleihen. Mit dabei: Beschäftigte aus Betrieben aus ganz Bayern.

Die DGB-Gewerkschaften hatten neben einer prozentualen Tabellenerhöhung auch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gefordert. Dies scheiterte an einer massiven Verweigerungshaltung der Arbeitgeber.

Die einzig mögliche Lösung war, dies in Branchenverhandlungen zu vertagen. Deshalb wurde für die Branchenzuschlagstarifverträge ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Dadurch können diese Tarifverträge zeitnah gekündigt und neu verhandelt werden.

Die IG Metall hat solche Tarifverträge über Branchenzuschläge für die Leihbeschäftigten in ihren Industriebranchen durchgesetzt: in der Metall- und Elektroindustrie, in der Holz- und Kunststoffindustrie und in der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Ab 2023 bis zu 1000 Euro Mitgliedervorteil

Neben den Tariferhöhungen hat die DGB-Tarifgemeinschaft bei den Verhandlungen im Juni 2022 auch deutliche Verbesserungen beim Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder erreicht: Ab November 2023 steigt die Extra-Zahlung zum Weihnachtsgeld um 150 Euro. Statt bisher 100 bis 350 Euro (je nach Betriebsangehörigkeit) gibt es dann 250 bis 500 Euro obendrauf.

Das macht zusammen mit der Extra-Zahlung zum Urlaubsgeld statt bisher bis zu 700 Euro dann bis zu 1000 Euro Mitgliedervorteil im Jahr.

Für den Mitgliedervorteil reichen ab November 2023 zudem 6 statt wie bisher 12 Monate Gewerkschaftsmitgliedschaft aus. Das heißt: Wer dann in die Gewerkschaft eintritt, muss nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, sondern kann schon nach einem halben Jahr die Extra-Zahlung für Gewerkschaftsmitglieder zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld beantragen.

Hintergrund:
Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Die Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ)  betreffen bundesweit rund 98 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland.