Die Tarifkommission der IG Metall Bayern hat heute in Reichertshofen den Tarifabschluss für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie einstimmig angenommen. „Die einhellige Zustimmung zeigt, dass wir ein passendes Tarifergebnis erreicht haben: Wir stärken die Kaufkraft der Beschäftigten und Auszubildenden und berücksichtigen gleichzeitig die wirtschaftliche Lage“, sagt der bayerische IG Metall-Bezirksleiter Horst Ott.
Mit dem Tarifabschluss erhalten die Beschäftigten bis Februar 2025 600 Euro als Einmalzahlung. Dann steigen die Entgelte ab 1. April 2025 um 2,0 Prozent und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. Januar 2025 um 140 Euro und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent deutlich überproportional. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate bis Ende Oktober 2026.
Die IG Metall Bezirke Bayern und Küste hatten den Pilotabschluss gemeinsam am 12. November in Hamburg mit den jeweiligen Arbeitgeberverbänden erreicht. „Im Tandem mit der Küste haben wir erfolgreich neue Wege beschritten. Das erhöht auch für die Zukunft die Variabilität der IG Metall in Tarifauseinandersetzungen“, unterstreicht Ott.
Außerdem wird der tarifliche Zusatzbetrag (T-ZUG B), eine jährliche Sonderzahlung, ab 2026 von derzeit 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Ecklohns angehoben. In Bayern entspricht das einer Erhöhung von 630 auf rund 920 Euro. Die zweistufige Tabellenerhöhung und die Erhöhung des T-ZUG B ergeben zusammen eine dauerhafte Steigerung des Volumens um 5,5 Prozent.
Zudem werden die Wahlmöglichkeiten für die Beschäftigten zwischen mehr Zeit oder mehr Geld ausgeweitet, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Eltern und pflegende Angehörige.
Anstelle der derzeit möglichen automatischen Differenzierung des T-ZUG B tritt nun die automatische Differenzierung der jährlichen Sonderzahlung Transformationsgeld. Dieses wird künftig jährlich im Juli statt im Februar ausgezahlt und beträgt 18,4 Prozent eines Monatsentgelts. Die Bedingung für die automatische Differenzierung bleibt unverändert eine Nettoumsatzrendite von 2,3 Prozent oder schlechter.