Bayererisches KFZ-Gewerbe
Tarifpartner verlängern Regelung zur Ankündigungsfrist für Kurzarbeit

IG Metall Bayern und Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes übernehmen weiter gemeinsam Verantwortung in der Corona-Krise

21. Dezember 202021. 12. 2020


Die IG Metall Bayern und die Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes e.V. haben gemeinsam vereinbart, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 geltende Regelung zur Ankündigungsfrist bei Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. „Als Tarifpartner übernehmen wir damit weiter gemeinsam Verantwortung für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Kraftfahrzeugbetriebe“, sagten Johann Horn, Bezirksleiter der IG Metall Bayern und Albert Vetterl, Vorsitzender der Tarifgemeinschaft des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes. Gerade die Kurzarbeit habe sich während des ersten strengen Lockdowns als wichtiges Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen bewährt, erläuterten die Tarifpartner. „Deshalb halten wir auch jetzt im zweiten harten Lockdown an dieser Regelung fest. Bis Ende Juni 2021 beträgt die Ankündigungsfrist damit weiterhin statt 14 Tagen nur 3 Tage“, sagten Horn und Vetterl.

Der Tarifvertrag des bayerischen KFZ-Gewerbes sieht eine Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld vor und trägt somit zur Existenzsicherung der Beschäftigten in dieser schwierigen Zeit bei. Kurzarbeit hat in wirtschaftlich schwierigen Situationen beispielsweise für Arbeitgeber den Vorteil von niedrigeren Personalkosten. Umgekehrt besteht aus Arbeitnehmersicht beispielsweise keine Notwendigkeit von betriebsbedingten Kündigungen. Durch Kurzarbeit können dadurch Arbeitsplätze erhalten und qualifizierte Arbeitskräfte an Unternehmen gebunden bleiben.