Die IG Metall Bayern kritisiert die Vorschläge der Rentenkommission der Bundesregierung als unausgewogen und plädiert für Verbesserungen des Konzepts anhand der heute vorgelegten Alternativvorschläge der DGB-Rentenkommission. „Im Konzept der Rentenkommission der Bundesregierung sind die Lasten unfair verteilt. Abhängig Beschäftigte werden über Gebühr belastet, der Beitrag der Arbeitgeber hingegen ist überschaubar“, stellt Bayerns IG Metall-Bezirksleiter Horst Ott fest.
Die vorgeschlagene Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren und die erheblichen Einschränkungen bei der Altersteilzeit wären schwere Rentenkürzungen für die Beschäftigten. „Wer so lange Beiträge gezahlt und hart gearbeitet hat, ist ein Leistungsträger und verdient es einfach, abschlagsfrei in Rente zu gehen. Viele, die so jung angefangen haben zu arbeiten, schaffen es auch gesundheitlich überhaupt nicht, im Betrieb durchzuhalten, bis sie 67 sind. Eine Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren ist für die IG Metall nicht akzeptabel“, macht Ott klar. „Auch die Altersteilzeit ist für viele Beschäftigte eine wichtige Möglichkeit, früher in den verdienten Ruhestand zu gehen, übrigens mit finanziellen Abschlägen. Gleichzeitig ist Altersteilzeit ein wichtiges Instrument, um bei Stellenabbau betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern.“ Die Bundes-Rentenkommission empfiehlt, das Blockmodell der Altersteilzeit abzuschaffen und das Eintrittsalter von 55 auf 58 Jahren anzuheben. Ott: „Diese beiden Themen zeigen, dass die Bundes-Rentenkommission sehr weit von der Realität in den Betrieben entfernt ist. Es wäre gut gewesen, darüber mal mit den Betroffenen zu sprechen.“
Die IG Metall Bayern unterstützt ausdrücklich die Empfehlungen, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln und die Sozialversicherungspflicht für Mini-Jobs einzuführen. „Mehr Beitragszahlende verbessern die Finanzierungsgrundlage. So wird die gesetzliche Rente stärker und gerechter. Und jeder Einzahler verbessert seine eigene Alterssicherung, das hilft insbesondere Mini-Jobbern“, sagt Ott.
Enttäuschend hingegen sind die vagen Formulierungen der Kommission zum Thema Betriebsrente. Ott: „Eine für Arbeitgeber verpflichtende betriebliche Altersversorgung auf tariflicher Basis muss ein zentraler Baustein der Rentenreform sein. Wir brauchen sie, um den Lebensstandard der Beschäftigten im Alter auf einem guten Niveau abzusichern. Die Arbeitgeber müssen bei der Betriebsrente in die Verantwortung genommen werden.“
Ott erwartet von der Bundesregierung, bei der geplanten Steuerreform die Finanzierung des Rentensystems mitzudenken: „Beschäftigte mit niedrigen und mittleren Einkommen müssen entlastet werden. Superreiche und sehr hohe Erbschaften müssen wir stärker besteuern und damit auch versicherungsfremde Leistungen im Rentensystem finanzieren. Die heutigen Vorschläge der DGB-Rentenkommission zeigen, wie die Schieflage zulasten der Beschäftigten beseitigt werden kann.“ Auch die Rentenkommission der Bundesregierung legt eine Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen nahe.