Mit Verwunderung nimmt die IG Metall Bayern die Stimmungsmache des Arbeitgeberverbandes vbm gegen das tarifliche Instrument von Bonusregelungen für Gewerkschaftsmitglieder zur Kenntnis. „Die Arbeitgeber schließen mit uns reihenweise tarifvertragliche Bonusregelungen für IG Metall-Mitglieder auf betrieblicher Ebene ab. Dieses Instrument jetzt als Irrweg zu bezeichnen, löst bei uns Kopfschütteln aus“, wundert sich Bayerns IG Metall-Bezirksleiter Horst Ott.
In bayerischen Betrieben hat die IG Metall mit den Arbeitgebern vielfältige Arten von Mitgliedervorteilen in Tarifverträgen vereinbart: u.a. Einmalzahlungen, freie Tage, Sachleistungen, Erholungsbeihilfen und zusätzliche Abfindungen. Auch in bundesweiten Flächentarifverträgen gibt es Mitgliederboni, beispielsweise in der Leiharbeit und in der Chemieindustrie. „Alle diese Tarifverträge haben die Arbeitgeber mit uns abgeschlossen“, stellt Ott klar.
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften können Tarifverträge grundsätzlich nur für ihre Mitglieder abschließen. Für Gewerkschaften ist eine ausreichende Mitgliederzahl und damit eine Sozialmächtigkeit sogar eine juristische Grundvoraussetzung, um überhaupt Tarifverträge abschließen zu können. „Ohne Gewerkschaftsmitglieder gibt es keine Tarifverträge. Deshalb sind Vorteile für Gewerkschaftsmitglieder ein Bekenntnis zur sozialpartnerschaftlichen Tarifbindung. Die Arbeitgeber torpedieren diesen Zusammenhang, indem sie Nicht-Mitgliedern tarifliche Leistungen quasi schenken, um die Gewerkschaften zu schwächen“, erläutert Ott.
Für die im Herbst anstehende Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie hat die interne Forderungsdebatte in der IG Metall gerade erst ergebnisoffen begonnen. Die Entscheidungen über die Forderungen treffen die jeweiligen Tarifkommissionen der IG Metall – aber erst im Herbst.