Die Tarifkommission der IG Metall Bayern hat heute fast einstimmig dem Verhandlungsergebnis für die Metall- und Elektroindustrie in Bayern zugestimmt. Damit erhalten die Beschäftigten im Juni 500 Euro netto als Corona-Beihilfe, Auszubildende bekommen 300 Euro netto. Ab 2022 gibt es dauerhaft eine neue jährliche Sonderzahlung, die immer im Februar ausgezahlt wird. Dieses Transformationsgeld beträgt im Februar 2022 18,4 Prozent eines Monatsentgelts, ab Februar 2023 immer 27,6 Prozent eines Monatsentgelts. Das Besondere dabei ist: Die Betriebsparteien entscheiden, ob das Transformationsgeld tatsächlich ausgezahlt oder für einen Teilentgeltausgleich bei einer kollektiven Arbeitszeitabsenkung zur Beschäftigungssicherung eingesetzt wird. Damit verbunden sind neue Möglichkeiten, nach Ablauf der Kurzarbeit die Arbeitszeit in Betrieben bis zu drei Jahre lang von 35 auf 32 Wochenstunden abzusenken.
Johann Horn, Bezirksleiter der IG Metall Bayern, sagt: „Mit diesem Abschluss stabilisieren wir die Einkommen, sichern Beschäftigung und schaffen Zukunftsperspektiven. Mit der Regelung zu Zukunftstarifverträgen ist uns der Einstieg in eine gemeinsame Gestaltung des industriellen Wandels gelungen.“
Der Tarifabschluss setzt erstmals einen Rahmen für betriebliche Zukunftstarifverträge. Die Betriebsparteien können Zukunftsverhandlungen aufnehmen und sich auf ein betriebliches Zukunftskonzept einigen. Gelingt das nicht, greift eine bayerische Besonderheit: Wenn Betriebsräte das wünschen, müssen die Tarifvertragsparteien (also IG Metall Bayern und vbm) künftig Gespräche über Zukunftstarifverträge führen. Zeigt sich ein Betrieb offen für solche Gespräche und Verhandlungen über Zukunftsperspektiven, berücksichtigt die IG Metall diese Kooperationsbereitschaft im Falle möglicher Anträge auf Abweichungen vom Tarifvertrag. Verweigert sich ein Betrieb diesem kooperativen Ansatz, muss er mit Vorbehalten der IG Metall rechnen, wenn er vom Tarifvertrag abweichen will.
Auch beim Thema Dual Studierende gibt es eine bayerische Besonderheit. Ausbildungsintegrierte Dual Studierende erhalten künftig genauso wie Auszubildende ein Angebot zur Übernahme nach Abschluss des Studiums. Praxisintegrierte Dual Studierende sollen bevorzugt eingestellt werden. Beides ist nun erstmals tarifvertraglich geregelt.
Darüber hinaus hat die Tarifkommission heute eine Solidaritätserklärung für die Beschäftigten in den ostdeutschen Tarifbezirken beschlossen, die sich weiterhin in einer Tarifauseinandersetzung für ein tarifliches Angleichungsgeld befinden. 31 Jahre nach der Wiedervereinigung müssen die Beschäftigten im Osten immer noch für das gleiche Geld drei Wochenstunden länger arbeiten. Das tarifliche Angleichungsgeld soll diese unbezahlte Arbeitszeit im Entgelt angleichen.
„Die bayerische Tarifkommission verurteilt die Verweigerungshaltung der ostdeutschen Arbeitgeberverbände. Wer so vorgeht, muss sich fragen lassen, was er eigentlich zur Sozialpartnerschaft in Deutschland beizutragen hat“, heißt es in der Solidaritätserklärung. Bezirksleiter Johann Horn kommentiert: „Ich bin entsetzt vom Verhalten der ostdeutschen Arbeitgeberverbände. Die Verantwortlichen scheinen von allen guten Geistern verlassen.“