Die IG Metall Bayern und der Arbeitgeberverband vbm haben heute in München einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der bayerischen Metall- und Elektroindustrie erzielt. Die Tarifparteien übernehmen den Pilotabschluss aus Nordrhein-Westfalen und haben einige bayerische Besonderheiten geregelt. Johann Horn, Bezirksleiter der IG Metall Bayern, sagt: "Mit diesem Abschluss haben wir unsere Ziele in der Tarifrunde erreicht: Wir stabilisieren die Einkommen, sichern Beschäftigung und schaffen Zukunftsperspektiven. Die Beschäftigten bekommen mehr Geld. Und wir können künftig die Arbeitszeit absenken mit einem Teilentgeltausgleich. So sichern wir Arbeitsplätze."
Im Juni erhalten die Beschäftigten 500 Euro netto als Corona-Beihilfe, Auszubildende bekommen 300 Euro netto. Horn: "Das ist eine echte finanzielle Anerkennung für die Leistungen und Belastungen der Beschäftigten in der Corona-Krise."
Ab 2022 gibt es dauerhaft eine neue jährliche Sonderzahlung, die immer im Februar ausgezahlt wird. Dieses Transformationsgeld beträgt im Februar 2022 18,4 Prozent eines Monatsentgelts, ab Februar 2023 immer 27,6 Prozent eines Monatsentgelts. Das Besondere dabei ist: Die Betriebsparteien entscheiden, ob das Transformationsgeld tatsächlich ausgezahlt oder für einen Teilentgeltausgleich bei einer kollektiven Arbeitszeitabsenkung zur Beschäftigungssicherung eingesetzt wird. Damit verbunden sind neue Möglichkeiten, nach Ablauf der Kurzarbeit die Arbeitszeit in Betrieben bis zu drei Jahre lang von 35 auf 32 Wochenstunden abzusenken.
Horn: "Damit bekommen Betriebsräte im industriellen Wandel ein neues flexibles Instrument, um Jobs und Einkommen zu sichern. Je nach Bedarf können die Betriebsparteien das Transformationsgeld und weitere Sonderzahlungen für Arbeitszeitabsenkungen einsetzen."
Tarifabschluss für Bayern: vbm-Verhandlungsführerin Angelique Renkhoff-Mücke und IG Metall-Bezirksleiter Johann Horn
Der Tarifabschluss setzt auch erstmals einen Rahmen für betriebliche Zukunftstarifverträge. Die Betriebsparteien können Zukunftsverhandlungen aufnehmen und sich auf ein betriebliches Zukunftskonzept einigen. Gelingt das nicht, greift eine bayerische Besonderheit: Wenn Betriebsräte das wünschen, müssen die Tarifvertragsparteien (also IG Metall Bayern und vbm) künftig Gespräche über Zukunftstarifverträge führen. Zeigt sich ein Betrieb offen für solche Gespräche und Verhandlungen über Zukunftsperspektiven, berücksichtigt die IG Metall diese Kooperationsbereitschaft im Falle möglicher Anträge auf Abweichungen vom Tarifvertrag. Verweigert sich ein Betrieb diesem kooperativen Ansatz, muss er mit Vorbehalten der IG Metall rechnen, wenn er vom Tarifvertrag abweichen will.
Horn: "Mit dieser Regelung zu Zukunftstarifverträgen ist uns der Einstieg in eine gemeinsame Gestaltung des industriellen Wandels von Betriebsräten, IG Metall und Arbeitgebern gelungen. Die Zukunft wird zeigen, ob dieser kooperative Geist des Tarifvertrags auch in der Praxis von den Betriebs- und Tarifparteien umgesetzt wird. Die Transformation einseitig auf Kosten der Arbeitnehmer zu bewältigen, wird nicht funktionieren."