25. Mai 2021
Leiharbeit
Mitgliedervorteil Leiharbeit: So kommst Du an die Extrazahlungen
Ab 2021 erhalten Leihbeschäftigte eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind. Um die erste Extrazahlung zu erhalten, müssen sie bis spätestens 30. Juni ein Antrag an ihren Verleihbetrieb stellen.

Der Mitgliedervorteil wird jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November ausgezahlt. Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigt in den kommenden Jahren. In 2021 erhalten Mitglieder in Leiharbeit dadurch bis zu 300 Euro mehr im Jahr – allerdings nicht automatisch!

Was ist zu beachten?

Die Mitglieder-Extrazahlung erhalten alle Leihbeschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von länger als sechs Monaten im Leihunternehmen, wenn sie zum 30. Juni oder 30. November eines Jahres mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind.  

Um den Mitgliedervorteil zu erhalten, müssen Leihbeschäftigte einen Antrag an ihren Arbeitgeber (Verleihunternehmen) stellen und eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft beilegen. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail gestellt werden. Die Unterlagen für den Antrag gibt es für die Mitglieder im Servicecenter-Portal der IG Metall: www.igmetall.de/anmelden Alternativ helfen unsere Geschäftsstellen vor Ort weiter.

Der Antrag muss bis einschließlich 30. Juni (E-Mail-/Posteingang beim Arbeitgeber) gestellt werden. Mehr Informationen gibt es unter https://www.igmetall.de/mitgliedervorteil-leiharbeit

Leihbeschäftigte, die noch nicht IG Metall-Mitglied sind, aber bis Ende Mai beitreten, sichern sich bereits jetzt ihren Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld 2022!


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